Sonntag, 30. September 2007
30 B 9071742, Anklageschrift
berlininfall, 22:57h
BerlinInFall, weiblich, liiert, geb. 01.01.01, wohnhaft in Berlin
wird angeklagt
in Berlin, am 29.09.2007 durch zwei selbstständige Handlungen
1.a) ein Geschäft aufgesucht zu haben, dass keinen kulturellen Anspruch erhebt,
b) Nahrung zu sich genommen zu haben, die keinen gesundheitlichen Nutzen nach sich ziehen,
c) versucht zu haben, nicht zwingend notwendige Möbelstücke einzukaufen,
d) Waren eingekauft zu haben, obwohl dies nicht sinnvoll und notwendig war und
e) dabei sich nicht an selbst gemachte Vorschriften gehalten zu haben,
2.a) Nahrungen zu sich genommen zu haben, obwohl dies nicht zwingend geboten war und
b) nicht immer Toleranz gezeigt zu haben.
Der Angeschuldigten wird folgendes zur Last gelegt (im Examen ist diese Floskel nicht üblich)
1. Am Samstag, den 29.09.07, fuhr sie nach/zu (je nach Geschmack) IKEA (Idioten kaufen einfach alles) ohne einen Grund zu haben, dorthin zu fahren (denn der Wunsch, endlich mal wieder Kaffee zu trinken, zählt nicht, vor allem, wenn man nach/zu IKEA fährt). Sie aß dort ein Stück Kuchen (Mandeltorte) und dazu gab es eine Tasse Kaffee (Gesamtkosten: 1,90 €). Möbel oder Haushaltsgegenstände erwarb sie keine (Die Durchsagen verängstigenden sie, "Benutzen Sie auch die Kartenkassen oder die nur 5 Teile Kassen").
Sie erwarb aber eine Keks-Rolle, zwei Rolls (mit Karamell-Füllung), Köttbullars und Rahmsosse im Shop und aß einen Hot-Dog (der Sundenpfuhl für Hypochonder).
2. Später fuhr sie dann zu einem Fest. Gefeiert wurde die 50-jährige Unabhängigkeit Ghanas. Dort wurde dann auf amateurhafter Weise versucht (zumindest nach ihrer Ansicht) die Geschichte Ghanas zu rekapitulieren (durch einen Farbigen, den sie bedauerlicherweise nicht verstehen konnte und daher nicht immer konzentriert war und einen Pfarrer, der es offensichtlich nicht geübt war, außerhalb eines Dia-Projektors zu agieren - die Geschichte Ghanas fiel aus und man wurde abgespeist, mit einem amerikanischen Reisebeitrag... so weit, so gut). Der Botschafter war nicht zu verstehen - sehr gebrochenes Englisch - zumindest glaubte sie es - daher machte sich die Angeschuldigte auf den Weg zu den Speisen und kaufte auch Fritiertes (gar nicht gut, wie sie feststellen musste). Zwei Bands ließ sie über sich ergehen und schlich sich dann nach Hause.
Vergehen gemäß den §§ 22, 23, 123 I 1 GOKAG, 1, 2, 3 I, II SEG, 4, 5, 6 II, III SKMG, 5 I 2, 3 IG
Beweismittel:
- BVG
- Reiseführer/in
- Werkstatt der Kulturen
wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:
Die Angeschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft. Sie ist wieder voll geständig. Vom Versuch ist sie nicht freiwillig zurückgetreten, da der Rücktritt auf äußeren Umständen beruht (es war einfach zu voll... :-)). Intolerant zeigte sie sich auf dem afrikanischen Abend, als sie die sehr bunten Kostüme (an sich die traditionelle Kleidung) sah und nicht immer die nötige Konzentration in Bezug auf die Vorträge zeigte.
In Bezug auf den Besuch des IKEA Kaufhauses liegt ein minderschwerer Fall vor, da sie lange keinen Kaffee mehr getrunken hatte und auch nicht zuhause abhängen wollte.
Es wird beantragt, die mündliche Verhandlung vor dem WG-Gericht - Einzelrichter - in Berlin zu eröffnen.
wird angeklagt
in Berlin, am 29.09.2007 durch zwei selbstständige Handlungen
1.a) ein Geschäft aufgesucht zu haben, dass keinen kulturellen Anspruch erhebt,
b) Nahrung zu sich genommen zu haben, die keinen gesundheitlichen Nutzen nach sich ziehen,
c) versucht zu haben, nicht zwingend notwendige Möbelstücke einzukaufen,
d) Waren eingekauft zu haben, obwohl dies nicht sinnvoll und notwendig war und
e) dabei sich nicht an selbst gemachte Vorschriften gehalten zu haben,
2.a) Nahrungen zu sich genommen zu haben, obwohl dies nicht zwingend geboten war und
b) nicht immer Toleranz gezeigt zu haben.
Der Angeschuldigten wird folgendes zur Last gelegt (im Examen ist diese Floskel nicht üblich)
1. Am Samstag, den 29.09.07, fuhr sie nach/zu (je nach Geschmack) IKEA (Idioten kaufen einfach alles) ohne einen Grund zu haben, dorthin zu fahren (denn der Wunsch, endlich mal wieder Kaffee zu trinken, zählt nicht, vor allem, wenn man nach/zu IKEA fährt). Sie aß dort ein Stück Kuchen (Mandeltorte) und dazu gab es eine Tasse Kaffee (Gesamtkosten: 1,90 €). Möbel oder Haushaltsgegenstände erwarb sie keine (Die Durchsagen verängstigenden sie, "Benutzen Sie auch die Kartenkassen oder die nur 5 Teile Kassen").
Sie erwarb aber eine Keks-Rolle, zwei Rolls (mit Karamell-Füllung), Köttbullars und Rahmsosse im Shop und aß einen Hot-Dog (der Sundenpfuhl für Hypochonder).
2. Später fuhr sie dann zu einem Fest. Gefeiert wurde die 50-jährige Unabhängigkeit Ghanas. Dort wurde dann auf amateurhafter Weise versucht (zumindest nach ihrer Ansicht) die Geschichte Ghanas zu rekapitulieren (durch einen Farbigen, den sie bedauerlicherweise nicht verstehen konnte und daher nicht immer konzentriert war und einen Pfarrer, der es offensichtlich nicht geübt war, außerhalb eines Dia-Projektors zu agieren - die Geschichte Ghanas fiel aus und man wurde abgespeist, mit einem amerikanischen Reisebeitrag... so weit, so gut). Der Botschafter war nicht zu verstehen - sehr gebrochenes Englisch - zumindest glaubte sie es - daher machte sich die Angeschuldigte auf den Weg zu den Speisen und kaufte auch Fritiertes (gar nicht gut, wie sie feststellen musste). Zwei Bands ließ sie über sich ergehen und schlich sich dann nach Hause.
Vergehen gemäß den §§ 22, 23, 123 I 1 GOKAG, 1, 2, 3 I, II SEG, 4, 5, 6 II, III SKMG, 5 I 2, 3 IG
Beweismittel:
- BVG
- Reiseführer/in
- Werkstatt der Kulturen
wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:
Die Angeschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft. Sie ist wieder voll geständig. Vom Versuch ist sie nicht freiwillig zurückgetreten, da der Rücktritt auf äußeren Umständen beruht (es war einfach zu voll... :-)). Intolerant zeigte sie sich auf dem afrikanischen Abend, als sie die sehr bunten Kostüme (an sich die traditionelle Kleidung) sah und nicht immer die nötige Konzentration in Bezug auf die Vorträge zeigte.
In Bezug auf den Besuch des IKEA Kaufhauses liegt ein minderschwerer Fall vor, da sie lange keinen Kaffee mehr getrunken hatte und auch nicht zuhause abhängen wollte.
Es wird beantragt, die mündliche Verhandlung vor dem WG-Gericht - Einzelrichter - in Berlin zu eröffnen.
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