Donnerstag, 27. September 2007
Az: 27 B 91306
berlininfall, 15:25h
Im Namen der WG
Urteil
Die Angeklagte wird zu 50 min joggen, zum Zimmer aufräumen, zu mehreren Anrufen, zur Fahrt zu den Grünen und zu einem Meseumsbesuch verurteilt.
Das Urteil ist ab sofort vorläufig vollstreckbar.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Angeklagte
Gründe
I. Die Angeklagte besuchte gestern mehrere Süßigkeitenläden, im ersten gab sie ca. 12 Euro für
- Champagnertrüffel
- Trüffelpralinen
- Hasennüsse im Schokomantel
- 1000 gr. weiße Schokolade mit Crisp
aus.
Der zweite Schokoladen, den die Angeklagte aufsuchte, war von sehr interessanter Innenausstattung, die Besichtung aber den Kauf zweier Gegenstände nach sich zog, Motivation der Angeklagten: Pflicht (man kann ja nicht einfach wieder raus gehen)
- eine Tafel Edelbitter der Marke Herrmann
- Edelpistazienmarzipan
Die dritte Laden, stundenlanges Suchen vorausgegangen, war sehr interessant (echtes Königsberger Marzipan), da aber Kunde anwesend, fühlte die Angeklagte sich zum Kauf nicht genötigt.
Der vierte, schnell zu finden, roch sehr gut nach Bonbons, da ebenfalls Kunden, kein Kauf.
Dadurch, dass die Angeklagte stundenlang auf der Suche nach oben genannten Geschäften war, hat sie es nicht geschafft, ihren Freund anzurufen, obwohl sie ihm dies versprochen hatte.
II. Die Angeklagte hat sich des Zeittotschlagens gemäß §123 Abs. 1 Satz 2 ZTG in vier Fällen, des Kaufrausches gemäß § 234 KRG in einem Fall, des Pflichtkaufes gemäß § 345 PKG in einem Fall und des Vernachlässigen des Feundes gemäß § 456 FVG strafbar gemacht.
III. Die Angeklagte war zu der oben genannten Strafe zu verurteilen. Zu Gunsten ist zu erwägen, dass sie vollumfänglich geständig war. Zu Lasten ist zu erwähnen, dass sie auch bei dem Telefongespräch trotz vorangegangener Ermahnung nicht genug nach den Erlebnisses des Freundes gefragt wurde, es liegt also ein besonders schwerer Fall vor.
Schlau
(Richter am WG-Gericht)
Urteil
Die Angeklagte wird zu 50 min joggen, zum Zimmer aufräumen, zu mehreren Anrufen, zur Fahrt zu den Grünen und zu einem Meseumsbesuch verurteilt.
Das Urteil ist ab sofort vorläufig vollstreckbar.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Angeklagte
Gründe
I. Die Angeklagte besuchte gestern mehrere Süßigkeitenläden, im ersten gab sie ca. 12 Euro für
- Champagnertrüffel
- Trüffelpralinen
- Hasennüsse im Schokomantel
- 1000 gr. weiße Schokolade mit Crisp
aus.
Der zweite Schokoladen, den die Angeklagte aufsuchte, war von sehr interessanter Innenausstattung, die Besichtung aber den Kauf zweier Gegenstände nach sich zog, Motivation der Angeklagten: Pflicht (man kann ja nicht einfach wieder raus gehen)
- eine Tafel Edelbitter der Marke Herrmann
- Edelpistazienmarzipan
Die dritte Laden, stundenlanges Suchen vorausgegangen, war sehr interessant (echtes Königsberger Marzipan), da aber Kunde anwesend, fühlte die Angeklagte sich zum Kauf nicht genötigt.
Der vierte, schnell zu finden, roch sehr gut nach Bonbons, da ebenfalls Kunden, kein Kauf.
Dadurch, dass die Angeklagte stundenlang auf der Suche nach oben genannten Geschäften war, hat sie es nicht geschafft, ihren Freund anzurufen, obwohl sie ihm dies versprochen hatte.
II. Die Angeklagte hat sich des Zeittotschlagens gemäß §123 Abs. 1 Satz 2 ZTG in vier Fällen, des Kaufrausches gemäß § 234 KRG in einem Fall, des Pflichtkaufes gemäß § 345 PKG in einem Fall und des Vernachlässigen des Feundes gemäß § 456 FVG strafbar gemacht.
III. Die Angeklagte war zu der oben genannten Strafe zu verurteilen. Zu Gunsten ist zu erwägen, dass sie vollumfänglich geständig war. Zu Lasten ist zu erwähnen, dass sie auch bei dem Telefongespräch trotz vorangegangener Ermahnung nicht genug nach den Erlebnisses des Freundes gefragt wurde, es liegt also ein besonders schwerer Fall vor.
Schlau
(Richter am WG-Gericht)
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herr buntzel,
Donnerstag, 27. September 2007, 18:41
jetzt aber mal halblang
Nach Pandabärhoden jetzt "Hasennüsse". Ich bin erschüttert. Selbst im Falle eines Vertippers könnte man ja zumindest Freud und das Unterbewußtsein bemühen.
Anfangsstadium der Testikelitits? ;-)
Nee, mal ehrlich: Schokolade. Hmmm. Hört sich alles lecker an. Hätt ich auch nicht anders gemacht, trotz WG-Gerichts-Vorstrafe.
Anfangsstadium der Testikelitits? ;-)
Nee, mal ehrlich: Schokolade. Hmmm. Hört sich alles lecker an. Hätt ich auch nicht anders gemacht, trotz WG-Gerichts-Vorstrafe.
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